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Bezahlte Freizeit
In 80 Prozent aller Betriebe wird regelmäßig oder gelegentlich am Wochenende gearbeitet.
Die besonders belastenden Nacht- oder Wochenendschichten gibt es in 30 Prozent bzw. 17 Prozent der Betriebe. Darum wird in der Tarifrunde eine Wahloption aller Beschäftigten zur Reduzierung ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden gefordert.
Dabei soll ein Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit garantiert sein. Beschäftigte, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen und Beschäftigte in Schichtarbeit oder mit besonders belastenden Arbeitszeiten sollen bei Inanspruchnahme der Arbeitszeitreduzierung Zuschüsse in Höhe von 200 € im Monat bis ca. 750 € im Jahr vom Arbeitgeber erhalten. Das bedeutet zu mindestens einen Teil-Lohnausgleich.

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--> Hier die gesamten DKP-Streikinformationen 2/2018 als PDF.