Heinrich Bücker in seinem Coop Anti-War Café in Berlin (Foto: privat)
Gerade einmal 24 Zuschauerinnen und Zuschauer passten in den Verhandlungssaal im Landgericht Berlin, als am Montag die Berufungsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker begann. Mindestens noch einmal so viele warteten vor der Tür auf eine Entscheidung. Sie mussten Geduld mitbringen. Wegen mehrfacher Unterbrechungen zog sich die Verhandlung bis in den Nachmittag.
Zu Beginn der Verhandlung wurden Auszüge aus der Rede verlesen, wegen der Heinrich Bücker vor Gericht stand. Der Friedensaktivist hatte zum 81. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park gesprochen. Vor diesem Hintergrund hatte er auch die Geschichte des Krieges in der Ukraine erläutert und sich gegen Waffenlieferungen und eine weitere Eskalation des Krieges mit Russland ausgesprochen. Das brachte ihm eine Anzeige und ein Verfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches ein. Ihm wurde die „Billigung eines Angriffskrieges“ vorgeworfen. Im folgenden Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt wurde, hieß es: Seine Aussagen hätten das „Potenzial, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima der Bevölkerung aufzuhetzen“. WEITERLESEN